Tools:
Update via:
Artikel 12 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Artikel 12 Weitere Änderung des SED-Opferbeauftragtengesetzes
§ 9 Absatz 1a des SED-Opferbeauftragtengesetzes, das durch Artikel 11 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 12 BBVAnpÄndG 2023/2024
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BBVAnpÄndG 2023/2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpÄndG 2023/2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 25 BBVAnpÄndG 2023/2024 Inkrafttreten
... Artikel 22 bis 24 treten am 1. März 2024 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 6, 8, 10, 12 , 15, 17 und 19 treten am 1. Januar 2025 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16241/a307040.htm