Eingangsformel - Bekanntmachung nach § 77 Absatz 4, § 78 Absatz 2 und Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes (BBesGÜB 2024 k.a.Abk.)

B. v. 29.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 3
Geltung ab 10.01.2024; FNA: 2032-26-14 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss

Eingangsformel



Nach § 77 Absatz 4, § 78 Absatz 2 und Anlage IV Nummer 1 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), von denen § 77 Absatz 4 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 46 Buchstabe b des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) und § 78 Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 48 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden sind und Anlage IV durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2444) neu gefasst worden ist, sowie nach § 5a Absatz 2 und § 6 Absatz 3 des Besoldungsüberleitungsgesetzes, die zuletzt durch Artikel 69 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden sind, werden bekannt gemacht:

1.
als Anhang 1 die ab 1. März 2024 geltenden Monatsbeträge des Grundgehalts nach der fortgeltenden Bundesbesoldungsordnung C,

2.
als Anhang 2 die ab 1. März 2024 für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen geltenden Monatsbeträge des Grundgehalts nach Anlage IV, des Familienzuschlages nach Anlage V sowie der Amts- und Stellenzulagen nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes,

3.
als Anhang 3 die ab 1. März 2024 geltenden Monatsbeträge der weggefallenen Besoldungsgruppen A 2, R 1 und R 4 sowie Amts- und Stellenzulagen der weggefallenen Besoldungsgruppe A 2 und Stellenzulagen der weggefallenen Besoldungsgruppen R 1 und R 4,

4.
als Anhang 4 die ab 1. März 2024 geltenden Monatsbeträge des Grundgehalts nach den Anlagen 1 und 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes,

5.
als Anhang 5 die ab 1. März 2024 für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen geltenden Monatsbeträge des Grundgehalts nach Anlage 1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed