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§ 1 - Verordnung über das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bereitstellens von Himmelslaternen auf dem Markt (15. ProdSV)

V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 6
Geltung ab 16.01.2024; FNA: 8053-4-18-1 Sonstige Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung regelt das Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und der Bereitstellung von Himmelslaternen auf dem deutschen Markt.

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