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Anhang I - Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
Anhang I (zu § 1) Liste der Anlagen
Anhang I wird in 8 Vorschriften zitiert
Bezeichnung der Anlage | Schwellenwert für den Lösungsmittel- verbrauch (t/a) | Nummer der zugeordneten Tätigkeit in Anhang II | |
1. | Reproduktion von Text oder von Bildern | | |
1.1 | Anlagen mit Heatset-Rollenoffset-Druckverfahren | 15 | 1.1 |
1.2 | Anlagen mit Illustrationstiefdruckverfahren | 25 | 1.2 |
1.3 | Anlagen für sonstige Drucktätigkeiten | 15 | 1.3 |
2. | Reinigung der Oberflächen von Materialien oder Produkten | | |
2.1 | Anlagen zur Oberflächenreinigung | 1 | 2 |
3. | Textilreinigung | | |
3.1 | Anlagen zur Textilreinigung (Chemischreinigungsanlagen) | 0 | 3 |
4. | Beschichtung von Kraftfahrzeugen oder Schienenfahrzeugen | | |
4.1 | Anlagen zur Serienbeschichtung von Personenkraftwagen | 0 | 4.1 |
4.2 | Anlagen zur Serienbeschichtung von Fahrerhäusern | 0 | 4.2 |
4.3 | Anlagen zum Beschichten von Nutzfahrzeugen | 0 | 4.3 |
4.3.1 | Anlagen zum Beschichten von Lieferwagen | 0 | 4.3.1 |
4.3.2 | Anlagen zum Beschichten von Lastkraftwagen | 0 | 4.3.2 |
4.4 | Anlagen zum Beschichten von Bussen | 0 | 4.4 |
4.5 | Anlagen zum Beschichten von Schienenfahrzeugen | 5 | 4.5 |
5. | Fahrzeugreparaturlackierung | | |
5.1 | Anlagen zur ursprünglichen Lackierung von Kraftfahrzeugen außerhalb der ursprünglichen Fertigungsstraße oder zur Lackierung von Anhängern | 0 | 5 |
6. | Beschichten von Bandblech | | |
6.1 | Anlagen zum Beschichten von Bandblech | 10 | 6 |
7. | Beschichten von Wickeldraht | | |
7.1 | Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit phenol-, kresol- oder xylenolhaltigen Beschichtungsstoffen | 0 | 7 |
7.2 | Anlagen zum Beschichten von Wickeldraht mit sonstigen Beschichtungsstoffen | 5 | 7 |
8. | Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen | | |
8.1 | Anlagen zum Beschichten von sonstigen Metall- oder Kunststoffoberflächen sowie zum Beschichten und Bedrucken von Metallverpackungen | 5 | 8 |
9. | Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen | | |
9.1 | Anlagen zum Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen mit einem jährlichen Lösungsmittelverbrauch bis zu 15 Tonnen | 5 | 9 |
9.2 | Anlagen zum Beschichten von Holz oder Holzwerkstoffen mit einem jährlichen Lösungsmittelverbrauch von mehr als 15 Tonnen | 15 | 9 |
10. | Beschichten von Textil-, Gewebe-, Folien- oder Papieroberflächen | | |
10.1 | Anlagen zum Beschichten oder Bedrucken von Textilien und Geweben sowie zum Beschichten von Folien oder Papieroberflächen | 5 | 10.1 |
11. | Beschichten von Leder | | |
11.1 | Anlagen zum Beschichten von Leder | 10 | 11 |
12. | Holzimprägnierung | | |
12.1 | Anlagen zum Imprägnieren von Holz unter Verwendung von lösungsmittelhaltigen Holzschutzmitteln | 10 | 12 |
12.2 | Anlagen zum Imprägnieren von Holz unter Verwendung von Teerölen (Kreosote) | 0 | 12 |
13. | Laminierung von Holz oder Kunststoffen | | |
13.1 | Anlagen zur Laminierung von Holz oder Kunststoffen | 5 | 13 |
14. | Klebebeschichtung | | |
14.1 | Anlagen zur Klebebeschichtung | 5 | 14 |
15. | Herstellung von Schuhen | | |
15.1 | Anlagen zur Herstellung von Schuhen | 5 | 15 |
16. | Herstellung von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln, Klebstoffen oder Druckfarben | | |
16.1 | Anlagen zur Herstellung von Anstrich- oder Beschichtungsstoffen | 100 | 16 |
16.2 | Anlagen zur Herstellung von Bautenschutz- oder Holzschutzmitteln | 100 | 16 |
16.3 | Anlagen zur Herstellung von Klebstoffen | 100 | 16 |
16.4 | Anlagen zur Herstellung von Druckfarben | 100 | 16 |
17. | Umwandlung von Kautschuk | | |
17.1 | Anlagen zur Umwandlung von Kautschuk | 10 | 17 |
18. | Extraktion von Pflanzenöl oder tierischem Fett sowie Raffination von Pflanzenöl | | |
18.1 | Anlagen zur Extraktion von Pflanzenöl oder tierischem Fett sowie Raffination von Pflanzenöl | 10 | 18 |
19. | Herstellung von Arzneimitteln | | |
19.1 | Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln | 50 | 19 |
Zitierungen von Anhang I 31. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang I 31. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
31. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 31. BImSchV Anwendungsbereich
... Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb der in Anhang I genannten Anlagen, in denen unter Verwendung organischer Lösungsmittel Tätigkeiten nach ... werden, sofern der Lösungsmittelverbrauch bei den jeweiligen Tätigkeiten die in Anhang I genannten Schwellenwerte überschreitet. Bei Anlagen, in denen eine bestimmte ...
§ 2 31. BImSchV Begriffsbestimmungen
... Richtlinie 2010/75/EU für die am 12. November 2019 oder Anlagen der Nummern 6.7 und 6.10 des Anhangs I , für die am 22. Juni 2020 aa) eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb ... als 25 Prozent führt bei Anlagen aaa) der Nummern 1.1, 1.3, 9.2 oder 11.1 des Anhangs I mit einem Lösungsmittelverbrauch von 25 t/a oder weniger, bbb) der Nummern 4.1 ... t/a oder weniger, bbb) der Nummern 4.1 bis 4.5, 8.1, 9.1, 10.1, 12.1 oder 14.1 des Anhangs I mit einem Lösungsmittelverbrauch von 15 t/a oder weniger, ccc) der Nummern 2.1, ... von 15 t/a oder weniger, ccc) der Nummern 2.1, 5.1, 7.2, 13.1 oder 15.1 des Anhangs I mit einem Lösungsmittelverbrauch von 10 t/a oder weniger, ddd) der Nummer 16.1 ... von 10 t/a oder weniger, ddd) der Nummer 16.1 bis 16.4 des Anhangs I mit einem Lösungsmittelverbrauch von 500 t/a oder weniger oder cc) eine ...
§ 3 31. BImSchV Allgemeine Anforderungen
... Tätigkeiten in einer Anlage die Schwellenwerte für den Lösungsmittelverbrauch nach Anhang I überschritten, so gilt, dass bei Überschreitung der Schwellenwerte 1. der in ...
§ 5 31. BImSchV Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
... in der bei einer Tätigkeit der Schwellenwert für den Lösungsmittelverbrauch nach Anhang I überschritten wird, hat diese Anlage der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme ... Anlagen, in denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung die in Anhang I genannten Schwellenwerte nicht überschritten werden, sind bei erstmaliger Überschreitung ... Sachverständigen aufstellen zu lassen. Satz 4 gilt nicht für Anlagen des Anhangs I Nummer 3.1 . Abweichend von Satz 1 ist bei Anlagen des Anhangs I Nummer 9.1 die Einhaltung der Anforderungen ... 4 gilt nicht für Anlagen des Anhangs I Nummer 3.1. Abweichend von Satz 1 ist bei Anlagen des Anhangs I Nummer 9.1 die Einhaltung der Anforderungen mindestens alle drei Jahre festzustellen. (7) ...
§ 6 31. BImSchV Genehmigungsbedürftige Anlagen
... Signal angezeigt wird. (3) Absatz 2 gilt nicht für 1. Anlagen des Anhangs I Nummer 10.1 , sofern Textilien bedruckt, geklebt oder getränkt oder auf andere Weise als durch die ... zusammenhängenden Films imprägniert werden, 2. Anlagen des Anhangs I Nummer 13 , sofern Platten auf Holzbasis laminiert werden, und 3. Anlagen des Anhangs I Nummer 16 ... Anhangs I Nummer 13, sofern Platten auf Holzbasis laminiert werden, und 3. Anlagen des Anhangs I Nummer 16 und Nummer 17 . (4) Der Betreiber einer Anlage, in der Tätigkeiten nach Nummer 6.7 des ... dem 16. Januar 2024 und danach in jedem dritten Kalenderjahr. (6) Für Anlagen nach Anhang I Nummer 18.1 , in denen Pflanzenöle extrahiert oder raffiniert werden, hat der Betreiber die Messung der ...
Anhang II 31. BImSchV (zu § 1) Liste der Tätigkeiten
... und Aggregate, jedoch nicht die Reinigung des Produkts und die Instandhaltung der Anlage des Anhangs I , der die Tätigkeit zugeordnet ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. 0.2 ...
Anhang IV 31. BImSchV (zu § 4) Reduzierungsplan
... Rechnung zu tragen. Nummer der An- lage nach Anhang I Tätigkeit Lösungsmittel- verbrauch t/a ... Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen 1. Für eine Anlage der Nummer 1.3 des Anhangs I gilt die Zielemission des Reduzierungsplans nach Abschnitt B auch als eingehalten, wenn in dieser ... eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage der Nummer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5, 5.1 oder 8.1 des Anhangs I gilt die Zielemission des Reduzierungsplans nach Abschnitt B auch als eingehalten, wenn in dieser ... Behörde verbindlich erklärt. 3. Für eine Anlage der Nummer 9.1 des Anhangs I gilt die Zielemission des Reduzierungsplans nach Abschnitt B auch als eingehalten, wenn ... 4. Für eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage der Nummer 5.1 des Anhangs I gilt die Zielemission des Reduzierungsplans nach Abschnitt B auch als eingehalten, wenn die im ... überschreiten. 5. Für Anlagen der Nummer 10.1 des Anhangs I gilt die Zielemission nach Abschnitt B auch als eingehalten, soweit die Emissionsfaktoren ... 6. Für eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage der Nummer 13.1 oder 14.1 des Anhangs I gilt die Zielemission nach Abschnitt B auch als eingehalten, wenn ausschließlich Klebstoffe ...
Anhang V 31. BImSchV (zu den §§ 5 und 6) Lösungsmittelbilanz
... der Verordnung fällt und welche Anforderungen in Abhängigkeit vom Schwellenwert nach Anhang I erfüllt werden müssen. 2.1 Ermittlung des Lösungsmittelverbrauchs und ... 4.1 bis 4.5, 7.1 und 7.2, 11.1, 12.1 und 12.2, 13.1, 15.1, 16.1 bis 16.4, 17.1, 18.1, 19.1 nach Anhang I , b) mit Zuordnung der Emissionen in gefassten unbehandelten Abgasen zu den diffusen ... - O8 für die Anlagen der Nummern 1.1, 1.3, 5.1, 6.1, 8.1, 9.1 und 9.2, 10.1 oder 14.1. nach Anhang I . Direkte Methode a) ohne Zuordnung der Emissionen in gefassten ... 4.1 bis 4.5, 7.1 und 7.2, 11.1, 12.1 und 12.2, 13.1, 15.1, 16.1 bis 16.4, 17.1, 18.1, 19.1 nach Anhang I , b) mit Zuordnung der Emissionen in gefassten unbehandelten Abgasen zu den diffusen ... + O4 + O9 für die Anlagen der Nummern 1.1, 1.3, 5.1, 6.1, 8.1, 9.1 und 9.2, 10.1, 14.1 nach Anhang I . Die Mengen der einzelnen Ein- oder Austräge werden durch zeitlich begrenzte, ...
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