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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.12.2010 aufgehoben
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§ 43 - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-1-11 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-1-11 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 43 Besondere Aufbauseminare nach § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes
Inhaber von Fahrerlaubnissen, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar nach § 36 zuzuweisen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen G. v. 19. Juli 2007 BGBl. I S. 1460 m.W.v. 1. August 2007
Frühere Fassungen von § 43 FeV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2007 | Artikel 2 Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen vom 19.07.2007 BGBl. I S. 1460 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 43 FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 45 FeV Punkterabatt auf Grund freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung
... (2) Hat der Inhaber der Fahrerlaubnis Verstöße im Sinne des § 43 begangen, wird ein Punkteabzug nur gewährt, wenn er an einem besonderen Aufbauseminar ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1460
Artikel 2 FAAlkVerbotG Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... sind, nicht zu berücksichtigen." 2. In § 36 Abs. 1 und 2 sowie in § 43 wird jeweils die Angabe § 24a" durch die Angabe den §§ 24a, ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 26.06.1970 BGBl. I S. 865, 1298; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98
Anlage GebOSt zu § 1 Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) (vom 29.04.2009)
... für die Durchführung von besonderen Aufbauseminaren gemäß §§ 36, 43 FeV 33,20 bis 256,00 215 Überprüfung von ...
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