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Änderung § 77 FeV vom 30.10.2008
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§ 77 FeV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 30.10.2008 geltenden Fassung | § 77 FeV n.F. (neue Fassung) in der am 30.10.2008 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338 |
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(Textabschnitt unverändert) § 77 Verweis auf technische Regelwerke | |
(Text alte Fassung) Soweit in dieser Verordnung auf DIN- oder EN-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt. | (Text neue Fassung) Soweit in dieser Verordnung auf DIN-, EN- oder ISO/IEC-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt. |
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