Änderung Anlage 8a FeV vom 30.10.2008

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Anlage 8a FeV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.10.2008 geltenden Fassung
Anlage 8a FeV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.10.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 8a (zu § 48a) Muster der Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"


(Text alte Fassung)

(Muster siehe BGBl. I 2005 S. 2415)

(Text neue Fassung)

(Muster siehe BGBl. I 2008 S. 1345)




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