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Zitierungen von § 49 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50 FeV Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes
... Daten: 1. aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister a) die in § 49 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Personendaten, b) den Tag des Beginns und des Ablaufs der ...
§ 51 FeV Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 16.01.2009)
... Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder für Verwaltungsmaßnahmen nur die nach § 49 gespeicherten Daten, 2. im Rahmen des § 52 Abs. 2 des ... für Verkehrs- und Grenzkontrollen sowie für Straßenkontrollen nur die nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 10 und 13 bis 15 gespeicherten Daten, 3. im Rahmen des ... für Maßnahmen ausländischer Behörden nur die nach § 49 Abs. 1 gespeicherten Daten. (2) Die Daten dürfen gemäß Absatz 1 Nr. 3 ...
§ 52 FeV Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 16.01.2009)
... für Maßnahmen wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nur die nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 und 13 bis 15 gespeicherten Daten, 2. im Rahmen des § 52 Abs. ... 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes für Verwaltungsmaßnahmen nur die nach § 49 gespeicherten Daten, 3. im Rahmen des § 52 Abs. 2 des ... für Verkehrs- und Grenzkontrollen sowie für Straßenkontrollen nur die nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 und 13 bis 15 gespeicherten Daten bereitgehalten werden.  ...
§ 56 FeV Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
... 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes für Verwaltungsmaßnahmen nur die nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 10 und 12 bis 15 gespeicherten Daten, 2. im ... für Maßnahmen wegen Straftaten oder Zuwiderhandlungen nur die nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 10 und 13 und 15 gespeicherten Daten bereitgehalten werden. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften
V. v. 06.06.2007 BGBl. I S. 1045
Artikel 2 StVGuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... wenn”. 2. In § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 3 wird jeweils die Angabe „§ 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 10 und 13 bis 15" durch die Angabe „§ 49 Abs. 1 Nr. 1 bis ... „§ 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 10 und 13 bis 15" durch die Angabe „§ 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 und 13 bis 15" ersetzt. 3. In § 58 Abs. 4 wird die Angabe ...
 
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