interne Verweise§ 58 FeV Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern (vom 15.06.2007) ... im Rahmen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Straßenverkehrsgesetzes nur die nach § 57 Nr. 1 bis 10 und 12 bis 15 gespeicherten Daten übermittelt werden. (2) Für ... im Rahmen des § 52 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes nur die nach § 57 Nr. 1 bis 10 und 12 bis 15 gespeicherten Daten übermittelt werden. (3) Für ... im Rahmen des § 52 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes nur die nach § 57 Nr. 1 bis 10 und 12 bis 15 gespeicherten Daten übermitteln. (4) Für ... dürfen im Rahmen des § 52 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes nur die nach § 57 Nr. 1, 2, 4 bis 10 und 12 gespeicherten Daten übermittelt werden. (5) Die Daten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften
V. v. 06.06.2007 BGBl. I S. 1045
Artikel 2 StVGuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... bis 10 und 13 bis 15" ersetzt. 3. In § 58 Abs. 4 wird die Angabe § 57 Nr. 1, 2, 5, 6 bis 10 und 12" durch die Angabe § 57 Nr. 1, 2, 4 bis 10 und ... 4 wird die Angabe § 57 Nr. 1, 2, 5, 6 bis 10 und 12" durch die Angabe § 57 Nr. 1, 2, 4 bis 10 und 12" ersetzt. 4. § 76 Nr. 9 wird wie folgt ...
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