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Zitierungen von § 73 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 FeV Dienstfahrerlaubnis (vom 30.10.2008)
... Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei (§ 73 Abs. 4) erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fahranfängerfortbildungsverordnung (FreiwFortbV)
Artikel 1 V. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3943
§ 2 FreiwFortbV Teilnehmer
... noch nicht abgelaufen ist, in dem Land, in dem sie ihre Wohnung im Sinne des § 73 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben, teilnehmen, wenn sie am Tag des Beginns des Seminars ...
§ 8 FreiwFortbV Zuständigkeit
... von ihnen bestimmten oder den nach Landesrecht zuständigen Stellen ausgeführt. § 73 Abs. 2 und 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung gilt ...

Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr
V. v. 12.11.1934 RGBl. I S. 1137; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
§ 13 IntKfzV (vom 01.03.2007)
... die Zuständigkeiten und für die Ausnahmen von dieser Verordnung die §§ 73 und 74 der Fahrerlaubnis-Verordnung ...