Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/18 - (Zu § 2 und § 11 Absatz 1 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) (BVerfGE20231129 k.a.Abk.)

B. v. 18.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 23
Geltung ab 30.01.2024; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung
Schlussformel

Entscheidung


Entscheidung ändert mWv. 30. Januar 2024 KInvFG

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 2023 - 2 BvF 1/18 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 2 und § 11 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) vom 24. Juni 2015 (Bundesgesetzblatt I Seite 974, 975) in der Fassung von Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3122) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann



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