(1) Der Umschulungslehrgang umfasst mindestens 2.100 Zeitstunden.
(2) 1Der Umschulungslehrgang gliedert sich in die folgenden Qualifikationsschwerpunkte:
- 1.
- Technische Dokumentation,
- 2.
- Prüfmittelauswahl und Prüfplanung,
- 3.
- Messsysteme, Prüf- und Messvorgänge,
- 4.
- Prüfmittelmanagement,
- 5.
- Auswertung und Dokumentation,
- 6.
- Qualitätsmanagement,
- 7.
- Kommunikation,
- 8.
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Nachhaltigkeit.
2In den Qualifikationsschwerpunkten sind die in der
Anlage 1 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.