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Anlage 1 - Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung (QFUV)
Anlage 1 (zu § 5) Umschulungslehrgang
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Qualifikationsschwerpunkt | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitanteil |
1. Technische Dokumentation | a) Anwenden von Qualitätsnormen, b) Anwenden von Arbeitstechniken zur Informations- beschaffung, c) Kennen der Einteilung, der Bezeichnung und der Ei- genschaften von Werkstoffen, d) Kennen von Werkstoffbehandlungsverfahren, e) Kennen von Beanspruchungs- und Belastungsarten, f) Kennen von Maschinenelementen und des Einsatzes dieser Maschinenelemente, g) Erstellen fachspezifischer technischer Dokumente, h) Kennen von Maß- und Toleranzangaben, i) Interpretieren technischer Zeichnungen, j) Planen und Durchführen von Unterweisungen. | 300 Stunden |
2. Prüfmittelauswahl und Prüfplanung | a) Anwenden von Normen, b) Beherrschen messtechnischer Grundbegriffe, c) Anwenden von Prinzipien der geometrischen Produkt- spezifikation, d) Planen des Einsatzes von Prüfmitteln, e) Erstellen von Prüfplänen unter messtechnischen und ökonomischen Gesichtspunkten, f) Planen von Bemusterungen. | 200 Stunden |
3. Messsysteme, Prüf- und Messvorgänge | a) Anwenden von Normen, b) normgerechtes Prüfen von Längen und Winkeln, c) Prüfen besonderer Geometrien wie Gewinde, Kegel, Zahnräder, d) Anwenden von Prinzipien der geometrischen Produkt- spezifikation, e) Beherrschen normgerechter Messungen von Form- und Lageabweichungen, f) Anwenden von Konturmesstechnik, g) Ermitteln von Oberflächenkennwerten, h) Anwenden von 1-D- und 2-D-Messtechnik, i) Anwenden von 3-D-Koordinatenmesstechnik, j) Anwenden optischer Messtechnik, k) Durchführen komplexer Messungen mit 3-D-Koordina- tenmesstechnik einschließlich der Programmierung und der Nutzung computerisierter numerisch gesteu- erter Messtechnik (CNC-Betrieb), l) Messen von Freiformflächen gegen computerunter- stützte Konstruktionssolldaten (CAD), m) Verstehen fertigungsintegrierter Messtechnik, n) Anwenden von Verfahren der Werkstoffprüfung, o) Durchführen von Bemusterungen. | 800 Stunden |
4. Prüfmittelmanagement | a) Verwalten von Prüfmitteln, b) Durchführen von Kalibrierungen, c) Durchführen der Prüfmittelüberwachung, d) Durchführen von Messsystemanalysen, e) Beurteilen der Prüfmittelfähigkeit. | 150 Stunden |
5. Auswertung und Dokumentation | a) Auswerten fachspezifischer technischer Dokumente, b) Dokumentieren und Auswerten von Prüfdaten, c) Interpretieren von Toleranzen und Abweichungen, d) Bewerten von Oberflächenkennwerten in Bezug auf Fertigung und Funktion, e) Anwenden statistischer Methoden der Produkt- und Prozessüberwachung, f) Beurteilen von Fertigungsprozessen, g) Anwenden von Methoden der Prozesslenkung, h) Anwenden von Software zur Qualitätssicherung, i) Erstellen projektbegleitender Dokumente, j) Beachten der Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit, k) Erstellen von Erstmusterprüfberichten. | 200 Stunden |
6. Qualitätsmanagement | a) Verstehen des Aufbaus der Normenfamilie, b) Verstehen der Methoden und Werkzeuge des Quali- tätsmanagements, c) Mitwirken bei der Durchführung und Auswertung von internen Audits, d) Mitwirken bei der Dokumentation eines Management- systems, e) Anwenden von Analysemethoden des Qualitäts- managements. | 200 Stunden |
7. Kommunikation | a) Anwenden der Kommunikationsformen im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Vorgesetzten, Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten, b) Präsentieren von Arbeitsergebnissen, c) Arbeiten im Team, d) Anwenden von Informations- und Kommunikations- technologie. | 200 Stunden |
8. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz; Nachhaltigkeit | a) Beachten von Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, b) Beachten der Regeln des Gesundheitsschutzes, c) Anwenden der Regeln nachhaltigen Wirtschaftens, d) Kennen arbeitsrechtlicher Grundlagen. | 50 Stunden |
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Zitierungen von Anlage 1 QFUV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 QFUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
QFUV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 QFUV Umschulungslehrgang
... Nachhaltigkeit. In den Qualifikationsschwerpunkten sind die in der Anlage 1 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16278/a308924.htm