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Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (4. GebOStÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Januar 2024.
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