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Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (4. MessEVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Januar 2024.

 
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