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Bekanntmachung über die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAZustÜB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach § 11 Absatz 4 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235), der durch Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2507) geändert worden ist, wird bekannt gegeben, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten einschließlich der Durchführung oder Bearbeitung der Widerspruchs- und der Durchführung von Klageverfahren sowie die damit verbundene automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten auf das Bundesverwaltungsamt (BVA) übertragen hat.
Schlussformel
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Der Sprecher des Vorstandes
Dr. Christoph Krupp
Der Sprecher des Vorstandes
Dr. Christoph Krupp
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