Bekanntmachung über die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAZustÜB k.a.Abk.)

B. v. 23.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 31
Geltung ab 06.02.2024; FNA: 643-1-2 Sonstiges
Bekanntmachung
Schlussformel

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Nach § 11 Absatz 4 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235), der durch Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2507) geändert worden ist, wird bekannt gegeben, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten einschließlich der Durchführung oder Bearbeitung der Widerspruchs- und der Durchführung von Klageverfahren sowie die damit verbundene automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten auf das Bundesverwaltungsamt (BVA) übertragen hat.

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Der Sprecher des Vorstandes

Dr. Christoph Krupp



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