Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben
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Eingangsformel - Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2023 gemäß § 14 Absatz 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGZustB 2024 k.a.Abk.)

B. v. 19.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 42; ersetzt durch B. v. 10.12.2024 BGBl. 2025 I Nr. 9
Geltung ab 01.01.2024; FNA: 1104-1-1-5 Bundesverfassungsgericht

Eingangsformel



Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat am 5. Dezember 2023 gemäß § 14 Absatz 4 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, beschlossen, dass der Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2022 (BGBl. 2023 I Nr. 14) wie folgt neu gefasst wird:



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