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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung (BImSchV17uaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen in der vom 16. Februar 2024 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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