Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 17a Absatz 4 des Luftsicherheitsgesetzes, dessen Satz 3 durch Artikel 154 Nummer 7 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), verordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:



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