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Artikel 6 - Rückführungsverbesserungsgesetz (RüfüVG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Februar 2024 StPO § 100a

In § 100a Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 203) geändert worden ist, werden die Wörter „Ausländern nach § 96 Abs. 2" durch die Wörter „Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet, nach § 96 Absatz 1, 2 und 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Rückführungsverbesserungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 RüfüVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RüfüVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 13a CanG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 54 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 100a Absatz 2 ...