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Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfungen im Elektrohandwerk (ElektroHwMstrNOV k.a.Abk.)
Artikel 2 Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Informationstechniker-Handwerk
Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2024 InformationsTechMstrV
Text in der Fassung der Berichtigung der Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfungen im Elektrohandwerk B. v. 21. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 103 m.W.v. 1. März 2024
Frühere Fassungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfungen im Elektrohandwerk
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.03.2024 (26.03.2024) | Berichtigung der Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfungen im Elektrohandwerk vom 21.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 103 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfungen im Elektrohandwerk
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ElektroHwMstrNOV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElektroHwMstrNOV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung der Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfungen im Elektrohandwerk
B. v. 21.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 103
Berichtigung ElektroHwMstrNOVBer
... vom 21. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 62) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Artikel 2 ist in § 6 Absatz 4 Satz 1 die Angabe „Satz 2" zu streichen. 2. In ... 2 ist in § 6 Absatz 4 Satz 1 die Angabe „Satz 2" zu streichen. 2. In Artikel 2 ist in § 6 Absatz 4 Satz 2 die Angabe „Satz 2" zu ...
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