Tools:
Update via:
§ 3 - BMDV-Delegationsanordnung (BMDVDelegatAnO)
§ 3 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird den in § 2 genannten Behörden übertragen, soweit sie nach dieser Anordnung für die Entscheidung über Widersprüche zuständig sind.
Anzeige
Zitierungen von § 3 BMDVDelegatAnO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BMDVDelegatAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMDVDelegatAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BMDVDelegatAnO Vorbehaltsklausel
... Digitales und Verkehr behält sich vor, Zuständigkeiten nach den §§ 1 bis 3 in besonderen Fällen selbst ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16336/a309607.htm