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§ 5 - BMDV-Delegationsanordnung (BMDVDelegatAnO)

A. v. 26.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 73
Geltung ab 01.04.2024; FNA: 2030-14-238 Beamte

§ 5 Übergangsregelung



Für Disziplinarverfahren, Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingeleitet oder erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.

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