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Artikel 3 - Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (10. BBhVÄndV k.a.Abk.)

G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92; Geltung ab 01.04.2024, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 3 Weitere Änderung der Bundesbeihilfeverordnung


Artikel 3 wird in 5 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2025 BBhV offen

Die Bundesbeihilfeverordnung, die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 38c wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 39" durch die Wörter „den §§ 39 und 42a" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 und 4 wird jeweils die Angabe „§ 42a" durch die Angabe „§ 42b" ersetzt.

2.
In § 38e wird die Angabe „§ 42" durch die Wörter „den §§ 42 und 42a" ersetzt.

3.
Dem § 58 wird folgender Absatz 7 angefügt:

„(7) Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis einschließlich 30. Juni 2025 ausgezahlte Beihilfeleistungen nach § 38c Absatz 1 und § 38e werden auf die Beihilfeleistungen des Gemeinsamen Jahresbetrags nach § 38c Absatz 1 und § 38e in Verbindung mit den §§ 39, 42 und 42a des Elften Buches Sozialgesetzbuch für das Kalenderjahr 2025 angerechnet."

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Zitierungen von Artikel 3 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 10. BBhVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. BBhVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 10. BBhVÄndV Inkrafttreten
... 1. April 2024 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. (3) Artikel 3 tritt am 1. Juli 2025 in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt (UKRatZustAnO)
A. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 335
Eingangsformel UKRatZustAnO
... 2 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 92 ) geändert worden ist, - § 9 Absatz 3 der Trennungsgeldverordnung in der ...

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen, Klageerwiderungen oder Rechtsmitteln von beihilfeberechtigten Mitgliedern des Bundestages sowie beihilfeberechtigten ehemaligen Mitgliedern des Bundestages und des Europäischen Parlaments sowie ihren Hinterbliebenen auf das Bundesverwaltungsamt
A. v. 09.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 307
Eingangsformel BTBeihZustAno
... § 56 der Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 92 ) geändert worden ist, ordnet die Präsidentin des Deutschen Bundestages auf der Grundlage ...

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten der Besoldung, der Beihilfe und der Unfallfürsorge auf das Bundesverwaltungsamt (BMWSBBesBeihUnffAnO)
A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 86
Eingangsformel BMWSBBesBeihUnffAnO
... § 56 der Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 92 ) geändert worden ist, § 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung ...

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Besoldung, der Reise-, Umzugs- und Betreuungskosten, des Trennungsgeldes, der Beihilfe und der Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung durch Verschulden Dritter auf das Bundesverwaltungsamt (BBRÜbertrAnO)
A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 87
Eingangsformel BBRÜbertrAnO
... 56 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 92 ) geändert worden ist, sowie nach § 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in ...