Anlage 14 (zu
§ 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko
Abschnitt 1 Universitäre ZentenAufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko nach
§ 41 Absatz 3 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden:
- 1.
- Berlin
Charité - Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum
- 2.
- Dresden
Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- 3.
- Düsseldorf
Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum
- 4.
- Erlangen
Universitätsklinikum Erlangen
Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum
- 5.
- Frankfurt
Universitätsklinikum Frankfurt
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- 6.
- Freiburg
Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg
- 7.
- Göttingen
Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum
- 8.
- Greifswald
Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald
- 9.
- Halle
Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie
- 10.
- Hamburg
Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
- 11.
- Hannover
Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover
- 12.
- Heidelberg
Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg
- 13.
- Kiel
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
- 14.
- Köln
Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs
- 15.
- Leipzig
Institut für Humangenetik der Universität Leipzig
Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs
- 16.
- Lübeck
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs
17. Mainz
-
- Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und
Klinik für Frauengesundheit
- 18.
- München
Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern
Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar
- 19.
- Münster
Institut für Humangenetik der Universität Münster
- 20.
- Regensburg
Institut für Humangenetik, Universität Regensburg
- 21.
- Tübingen
Universität Tübingen, Institut für Humangenetik
- 22.
- Ulm
Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm
- 23.
- Würzburg
Institut für Humangenetik der Universität Würzburg.
Abschnitt 2 Maßnahmen im Rahmen des FrüherkennungsprogrammesBeihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:
- 1.
- Risikofeststellung, Aufklärung und interdisziplinäre Beratung
- a)
- 900 Euro pro Familie für eine einmalige Risikofeststellung mit einer Aufklärung sowie einer interdisziplinären Erstberatung, einer Stammbaumerfassung und der Mitteilung des Genbefundes; die Pauschale umfasst auch die Beratung weiterer Familienmitglieder,
- b)
- bei Aufklärung zur diagnostischen genetischen Untersuchung durch einen Kooperationspartner der in Abschnitt 1 dieser Anlage genannten Zentren
- aa)
- 400 Euro, sofern keine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum mehr erfolgt, oder
- bb)
- 600 Euro, sofern noch eine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum erfolgt,
- c)
- 113 Euro einmalig für ein Entscheidungscoaching für BRCA1/2-Mutationträgerinnen durch spezialisiert Pflegende.
- 2.
- Genetische Untersuchung
- a)
- 3.500 Euro für eine genetische Untersuchung bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall); die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt; dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden,
- b)
- 250 Euro für einen prädiktiven Gentest; ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat; eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche oder elektronische ärztliche Stellungnahme zu attestieren; die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson werden der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet, oder
- c)
- sofern ratsuchende Personen bis zum Jahr 2015 getestet wurden,
- aa)
- 2.600 Euro bei einer erneuten Genpanel-Untersuchung zur Komplettierung der Indextestung oder
- bb)
- 920 Euro für eine bioinformatorische Auswertung bei Vorliegen von Daten aus einer Komplementärdiagnostik.
Aufwendungen nach Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nicht nebeneinander beihilfefähig.
- 3.
- Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen
- a)
- 672,80 Euro jährlich für intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen oder
- b)
- einmalig 672,80 Euro, sofern wegen des Wegfalls des erhöhten Risikos bei Nichterkrankten die intensivierte Früherkennung beendet wird und im entsprechenden Kalenderjahr noch keine Pauschale nach Buchstabe a erstattet wurde.