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Anlage - Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (PrüflabV)

V. v. 11.02.1999 BGBl. I S. 162; 2653; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
Geltung ab 27.02.1999; FNA: 2125-40-77 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von Anlage PrüflabV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 12.11.2013Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung
vom 01.11.2013 BGBl. I S. 3918

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.