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I. - Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 96
Geltung ab 07.03.2024; FNA: 2030-11-48-20 Beamte

I.



Auf die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten wird für ihren oder seinen Geschäftsbereich die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 übertragen.