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II. - Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAAErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 07.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 96
Geltung ab 07.03.2024; FNA: 2030-11-48-20 Beamte

II.



Für besondere Fälle behält sich das Auswärtige Amt die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten vor.