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Änderungen an Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
26.03.2024 | (Inkrafttreten) | Artikel 1 Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 102) |
25.03.2024 | ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.) | Berichtigung der Ausgabe des Bundesgesetzblatts Jahrgang 2024 Teil I Nr. 102 vom 25. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 102a) |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16367/l.htm