Zitierungen von Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

Sie sehen die Vorschriften, die auf GDNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GDNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Forschungsdatenzentrum Gesundheit-Verordnung (FDZGesV)
Artikel 1 V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 27
§ 2 FDZGesV Aufgabenwahrnehmung
§ 17 FDZGesV Antrag auf Datenbereitstellung

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 64
§ 303c SGB V Vertrauensstelle (vom 26.03.2024)
§ 303d SGB V Forschungsdatenzentrum (vom 26.03.2024)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102, 102a
Artikel 1 GDNGEG Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens
Artikel 3 GDNGEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


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