§ 9 GDNG Strafvorschriften ... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 7 Absatz 1 Gesundheitsdaten nutzt, weitergibt oder 2. entgegen § 7 Absatz 2 die ... 1. entgegen § 7 Absatz 1 Gesundheitsdaten nutzt, weitergibt oder 2. entgegen § 7 Absatz 2 die bereitgestellten Daten verarbeitet. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder ...