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Artikel 7 - Wachstumschancengesetz (WaChaG k.a.Abk.)
Artikel 7 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
In § 82a Absatz 1 Satz 1 und § 82g Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „§ 7 Abs. 4 oder 5" durch die Wörter „§ 7 Absatz 4, 5 oder 5a" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 7 Wachstumschancengesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 WaChaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WaChaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 8 WaChaG Weitere Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... § 56 Satz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach dem Wort „Verlustabzug" die ...
Artikel 35 WaChaG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... (2) Artikel 26 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft. (3) Die Artikel 1 und 7 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. (4) Die Artikel 2, 12, 20, 31 und 32 ...
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