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Zitierungen von Artikel 2 Wachstumschancengesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WaChaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WaChaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 ...
Artikel 35 WaChaG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... (3) Die Artikel 1 und 7 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. (4) Die Artikel 2 , 12, 20, 31 und 32 Nummer 2 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. (5) Die ...
Zitat in folgenden Normen
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (vom 06.12.2024)
... --- *) Anm. d. Red.: Die sehr wahrscheinlich fehlerhafte Änderung in Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b G. v. 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108 ) wurde sinngemäß an Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a angefügt und nicht an Absatz 1 ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2025)
... als Entnahme anzusetzen. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108 ) ist erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2023 beginnt. ... den Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden. § 10d Absatz 2 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108 ) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. (19) ... zufließen, anzuwenden. § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108 ) ist erstmals auf nichtselbständige Einkünfte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 ... zu diesem Zeitpunkt. § 50c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108 ) ist erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Steuerpflichtigen nach dem ...
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