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Kapitel 8
Änderungsalarm
§ 30 - Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)
Artikel 2 G. v. 27.03.2024
BGBl. 2024 I Nr. 109
, S. 27
Geltung ab 01.04.2024; FNA: 2121-6-30
Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
2 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 32 Vorschriften zitiert
Kapitel 8 Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
§ 30 Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
Kapitel 8 Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
§ 30 Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
§ 30 wird in
3 Vorschriften zitiert
Die
§§ 35
bis
38 des Betäubungsmittelgesetzes
finden auch bei cannabisbezogener Abhängigkeitserkrankung Anwendung.
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