Änderung § 46a LuftVZO vom 12.07.2008

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 12. LuftVZOÄndV am 12. Juli 2008 und Änderungshistorie der LuftVZO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 46a LuftVZO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.07.2008 geltenden Fassung
§ 46a LuftVZO n.F. (neue Fassung)
in der am 12.07.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1214

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 46a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 46a Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006


vorherige Änderung

 


Das Luftfahrt-Bundesamt ist Durchsetzungs- und Beschwerdestelle im Sinne der Artikel 14 und 15 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (ABl. EU Nr. L 204 S. 1).




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed