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Zitierungen von § 97 LuftVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 97 LuftVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 94 LuftVZO Erlaubnisbehörde (vom 08.09.2015)
... Erlaubnis zum Einflug nach § 2 Abs. 7 des Luftverkehrsgesetzes wird, unbeschadet von § 97 , vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder einer von ihm bestimmten ...
§ 96a LuftVZO Beschränkungen bei Erlaubnisfreiheit (vom 12.07.2008)
... und Gewährleistung der Gegenseitigkeit über die Vorschriften der §§ 94 bis 96, 97 und 98 hinaus der Art und Wirkung nach gleiche Beschränkungen festsetzen, denen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Artikel 2 LuftVOEV 2015 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... § 97 Absatz 2 Satz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli ...

Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
V. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2644
Artikel 2 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Erlaubnis zum Einflug nach § 2 Abs. 7 des Luftverkehrsgesetzes wird, unbeschadet von § 97 , vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder einer von ihm bestimmten ... kann auf Antrag die Aufenthaltsdauer verlängert werden." 23. § 97 wird wie folgt gefasst: „§ 97 Ausländische Staatsluftfahrzeuge ... werden." 23. § 97 wird wie folgt gefasst: „§ 97 Ausländische Staatsluftfahrzeuge (1) Die Erlaubnis zum Einflug von ...