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Abschnitt 5 - Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung (PBRüV)
Abschnitt 5 Inkrafttreten
§ 20 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. April 2024.
Schlussformel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Robert Habeck
Robert Habeck
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