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Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung (4. AFIVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. April 2024.

 
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