interne Verweise§ 3 AuslPflVG Verbot des Gebrauchs nicht versicherter Fahrzeuge ... Versicherungsbüros in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß § 9 Absatz 1 gewährleistet ist. (2) Ein Fahrzeug, das kein Fahrzeug im Sinne des Artikels 1 ... das Deutsche Büro Grüne Karte für Schadensfälle im Inland gemäß § 9 Absatz 2 gewährleistet ist. (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist der Gebrauch ...
§ 11 AuslPflVG Fortbestehen der Leistungspflicht des Deutschen Büros Grüne Karte ... Karte kann einem Dritten einen Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung der nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und § 9 Absatz 2 Nummer 1 aufgrund einer Grünen Karte übernommenen Verpflichtung ... einen Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung der nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und § 9 Absatz 2 Nummer 1 aufgrund einer Grünen Karte übernommenen Verpflichtung zur Schadenregulierung zur Folge ... Büro Grüne Karte einen Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung der nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 und § 9 Absatz 2 Nummer 2 übernommenen Verpflichtung zur Schadenregulierung zur Folge ... einen Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung der nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 und § 9 Absatz 2 Nummer 2 übernommenen Verpflichtung zur Schadenregulierung zur Folge hat, dem Anspruch des Dritten ...
§ 18 AuslPflVG Strafvorschriften ... § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht oder 2. die Schadenregulierung nach § 9 gewährleistet ist. (4) Fahrzeuge, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 ...
Zitat in folgenden NormenPflichtversicherungsgesetz
neugefasst durch B. v. 05.04.1965 BGBl. I S. 213; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 30 PflVG Strafvorschriften (vom 17.04.2024) ... genügender Versicherungsschutz besteht oder 2. die Schadenregulierung nach § 9 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes gewährleistet ist. (4) Fahrzeuge, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
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