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Artikel 8 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (AuslPflVNOG k.a.Abk.)
Artikel 8 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium der Justiz kann den Wortlaut des Pflichtversicherungsgesetzes in der vom 17. April 2024 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 AuslPflVNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AuslPflVNOG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 AuslPflVNOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 8 treten am 17. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die ...
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