Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 8 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (AuslPflVNOG k.a.Abk.)

Artikel 8 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium der Justiz kann den Wortlaut des Pflichtversicherungsgesetzes in der vom 17. April 2024 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 AuslPflVNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuslPflVNOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 AuslPflVNOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 8 treten am 17. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die ...