Das
Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch
Artikel 29 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 267 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „6.000.000" durch die Angabe „7.500.000" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „12.000.000" durch die Angabe „15.000.000" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „20.000.000" durch die Angabe „25.000.000" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „40.000.000" durch die Angabe „50.000.000" ersetzt.
- 2.
- § 267a Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „350.000" durch die Angabe „450.000" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „700.000" durch die Angabe „900.000" ersetzt.
- 3.
- § 293 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a wird die Angabe „24.000.000" durch die Angabe „30.000.000" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe b wird die Angabe „48.000.000" durch die Angabe „60.000.000" ersetzt.
- b)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a wird die Angabe „20.000.000" durch die Angabe „25.000.000" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe b wird die Angabe „40.000.000" durch die Angabe „50.000.000" ersetzt.
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 1 BEG IV Änderung des Handelsgesetzbuchs ... Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 120 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 75 wird wie folgt ...