... Bundesministerium behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach den §§ 1 bis 4 selbst auszuüben. (2) Zweifelsfälle und Fälle von grundsätzlicher ...
... Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2022 in Kraft mit Ausnahme von § 4 , der mit Wirkung vom 18. April 2023 in Kraft tritt. Zum 1. März 2022 treten ...