Die
Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
29. August 2016 (BGBl. I S. 2004), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juli 2020 (BGBl. I S. 1700) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- § 4 wird aufgehoben.
- b)
- Unterabschnitt 3 wird aufgehoben.
- c)
- Die Unterabschnitte 4 bis 6 werden die Unterabschnitte 3 bis 5.
- 2.
- Abschnitt 4 wird aufgehoben.
- 3.
- § 38 wird aufgehoben.
- 4.
- § 40 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 2 wird Absatz 1.
- c)
- Absatz 3 wird Absatz 2 und wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Die Nummernbezeichnung wird gestrichen.
- bbb)
- Nach dem Wort „Vormischung" werden das Komma und die Wörter „ein Einzelfuttermittel" gestrichen.
- ccc)
- Das Wort „oder" am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.
- bb)
- Nummer 2 wird aufgehoben.
- 5.
- § 42 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.
- b)
- In Nummer 4 wird das Wort „oder" am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- c)
- Nummer 5 wird aufgehoben.
- 6.
- Die §§ 43, 45, 46 und 47 werden aufgehoben.
- 7.
- Anlage 5 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Lebensmitteleinfuhr-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. September 2011 (BGBl. I S. 1860), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3459) geändert worden ist, außer Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. April 2024.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Cem Özdemir