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Artikel 2 - Fünfte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (5. EULMRDVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 20. April 2024 Tier-LMÜV § 7a, § 8

Die Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 2018 (BGBl. I S. 1358, 1844), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1480) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 7a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

2.
In § 8 Absatz 4 werden die Wörter „Absätzen 1 bis 3" durch die Wörter „Absätzen 1 bis 2" ersetzt.

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