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Berichtigung der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Lotstarifverordnung (13. LTVÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Lotstarifverordnung vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2826) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nummer 2 ist in § 8 die Angabe „Absatz 1" durch die Angabe „Absatz 4" zu ersetzen.
In Artikel 1 Nummer 2 ist in § 8 die Angabe „Absatz 1" durch die Angabe „Absatz 4" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Im Auftrag C. Liedtke
Im Auftrag C. Liedtke
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