- 1.
- entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1 die dort genannten Vorschriften über das Stillliegen oder
- 2.
- entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 2 die dort genannten Vorschriften über die Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
nicht einhält oder nicht sicherstellt, dass diese eingehalten werden.