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Zitierungen von § 22 DDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 DDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 DDG Information der Öffentlichkeit
... Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Bundesnetzagentur, sofern diese nach § 22 zuständig ...
§ 30 DDG Befugnisse der Bundesnetzagentur
... die Wahrnehmung der Befugnisse der Bundesnetzagentur als zuständige Behörde nach § 22 gelten § 202 Absatz 1, 2, 4 und 5 (Durchsetzung von Verpflichtungen), § 203 Absatz 1 ...
§ 31 DDG Rechtsbehelfe
... (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Bundesnetzagentur, sofern diese nach § 22 zuständig ...
§ 32 DDG Verwaltungsverfahren
... Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Bundesnetzagentur, sofern diese nach § 22 zuständig ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16426/v310734.htm