Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (EEGuEnWRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes


Artikel 4 ändert mWv. 16. Mai 2024 EnLAG § 1

In § 1 Absatz 2 Satz 3 des Energieleitungsausbaugesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „der öffentlichen" die Wörter „Gesundheit und" eingefügt.



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