Artikel 8 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (EEGuEnWRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 HkRNDV § 31

In § 31 Absatz 1 Nummer 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1853, 1854), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, werden die Wörter „1. August bis 15. Dezember" durch die Wörter „1. April bis 31. Juli" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EEGuEnWRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEGuEnWRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 EEGuEnWRÄndG Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 1. treten Artikel 2 Nummer 11 und Artikel 8 am 1. Januar 2025 in Kraft und 2. tritt Artikel 12 Nummer 2 am 20. Mai 2024 in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Artikel 1 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 70
§ 13 TEHG Datenübermittlung
... vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1853), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zur Ausstellung von ...


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