Artikel 9 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (EEGuEnWRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Mai 2024 KWKAusV § 4, § 9, § 10

Die KWK-Ausschreibungsverordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 81) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Satz 1 werden die Wörter „dem Schriftformerfordernis nach § 9 Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter „der Zustellung nach § 73 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.

2.
In § 9 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „der Schriftform genügende" durch die Wörter „schriftlich oder elektronisch übermittelte" ersetzt.

3.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 4 Nummer 1 wird das Wort „schriftlichen" gestrichen.

b)
In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „schriftlich" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 EEGuEnWRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEGuEnWRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der KWK-Ausschreibungsverordnung
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 54
Artikel 2 KWKÄndG Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
... KWK-Ausschreibungsverordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3167), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Absatz 1 wird wie ...


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